Stiftungszweck

Gemeinnützigkeit

Die Familie Jäger Stiftung – Mopani verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Die Stiftung handelt selbstlos. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mopani fühlt sich der Förderung des Gemeinwohls in einem internationalen Wirkungskreis verpflichtet.

Vor Ort im Ausland wird die Unmittelbarkeit der Zweckverwirklichung durch Einschaltung von Projektpartnern im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO gewährleistet. Das Wirken dieser Partner ist wie eigenes Wirken der Stiftung anzusehen, indem sie nach den Weisungen der Stiftung einen konkreten Auftrag ausführen. Sowohl lateinamerikanische Bistümer als juristische Personen als auch deren Mitarbeiter können Projektpartner in diesem Sinne sein.

Förderarten

Exemplarisch seien nachfolgend jene Förderarten genannt, die aus Sicht des Stifters besonders geeignet erscheinen, die satzungsmäßigen Stiftungszwecke zu verwirklichen:

Vergabe personenbezogener Stipendien

Mittelbeschaffung und deren Weitergabe an andere Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die diese Mittel unmittelbar und ausschließlich für die steuerbegünstigten Stiftungszwecke zu verwenden haben

Errichtung und dauerhafte Finanzierung eines Waisenhauses oder eines Kinderdorfes in Trägerschaft der Familie Jäger Stiftung.

Fördergrundsätze

Die Familie Jäger Stiftung intendiert durch ihre Unterstützung eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Destinatäre, indem sie präventiv wirkt: Das in Lateinamerika weit verbreitete Schicksal der Straßenkinder und die Probleme der von Jugendbanden ausgehenden Kriminalität, des Drogenkonsums und der Kinderprostitution sind durch Vorbeugung zu verhindern oder zumindest abzumildern. Kindern und Jugendlichen, die bereits auf die „schiefe Bahn“ geraten sind, soll die Chance gewährt werden, „von der Straße runter zu kommen“, um sich nicht die eigene Zukunft zu verbauen.

Auswahl und Betreuung

Vorauswahl und Betreuung der geförderten Kinder und Jugendlichen werden auf vertrauenswürdige Institutionen und Persönlichkeiten übertragen, die über Kompetenz und Erfahrung vor Ort verfügen. Kirchliche sowie kirchennahe Projektpartner sind dem Stifter dabei besonders willkommen. Die mit der Vorauswahl und der Betreuung Beauftragten stellen ihre Infrastruktur, ihre Expertise und ihre Zeit ehrenamtlich und damit unentgeltlich zur Verfügung. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Fördermittel der Familie Jäger Stiftung den bedürftigen Kindern unmittelbar und in vollem Umfang zugute kommen und somit der in dieser Satzung kodifizierte Stiftungszweck effizient erfüllt wird.

Das Vorschlagsrecht der einheimischen Projektpartner umfasst folgende Pflichtangaben gegenüber dem Vorstand: Bei jedem Kind sind Vor- und Familienname, Geburtsjahrgang, Familienstand (Halb- / Voll- / Sozialwaise) sowie die Art des angestrebten Abschlusses (Vorschule, Grund- / Hochschulausbildung, Berufsausbildung) anzugeben.

Sowie ein Kind als förderwürdig eingestuft und vorgeschlagen wurde, entscheidet der Stiftungsvorstand abschließend über die Gewährung der Förderung. Im Falle der Aufnahme in ein Stipendienprogramm erhält es einen monatlich gleichbleibenden Geldbetrag, der grundsätzlich bis zum erfolgreichen Abschluss des angestrebten Ausbildungszieles gezahlt wird.

Die Projektpartner vor Ort kümmern sich persönlich um die schulische bzw. berufliche Entwicklung der Destinatäre. Die Fortschritte in der Ausbildung sind durch regelmäßige Leistungsnachweise festzustellen. Auf dieser Basis berichten die Projektpartner turnusgemäß über die Lernerfolge jedes einzelnen Geförderten.