Rechtsrahmen

Rechtsform

Bei der Familie Jäger Stiftung zur Förderung von Waisenkindern in Lateinamerika - Mopani handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Rechtsvertretung

Die Familie Jäger Stiftung zur Förderung von Waisenkindern in Lateinamerika – Mopani wird im Rechts- und Geschäftsverkehr gerichtlich und außergerichtlich von ihrem Vorstand vertreten. Der Vorstand hat das Recht, im Einzelfall Dritte mit der Vertretung der Stiftung zu beauftragen bzw. zu bevollmächtigen. Von der Gründung an hat der Stifter die Stellung des alleinigen gesetzlichen Vertreters der Familie Jäger Stiftung inne, indem er ehrenamtlich sämtliche Aufgaben eines Stiftungsvorstands erfüllt.

Gründung

Die zivilrechtliche Anerkennung der Familie Jäger Stiftung – Mopani erfolgte am 7. Februar 2007 auf der Grundlage der Stiftungssatzung vom Januar desselben Jahres. Das die Urkunde ausstellende Regierungspräsidium Darmstadt ist zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde.

Die Familie Jäger Stiftung zur Förderung von Waisenkindern in Lateinamerika – Mopani ist im elektronischen Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen unter folgender Adresse registriert:

https://hessische-stiftungsdatenbank.govit.de/search/detail/familie-jager-stiftung-zur-forderung-von-waisenkindern-in-lateinamerika-mopani

Die Feststellung der Gemeinnützigkeit der Familie Jäger Stiftung – Mopani erfolgte seitens des Finanzamtes Offenbach am Main-Stadt per Mitteilung vom 7. März 2007.

Stifter

Alleiniger Stifter der Familie Jäger Stiftung zur Förderung von Waisenkindern in Lateinamerika – Mopani im Sinne des deutschen Stiftungsrechts ist Dr. Bernd Jäger.

Sitz und Adresse

Der Sitz der Familie Jäger Stiftung – Mopani befindet sich in der Chemnitzer Straße 1 in D-63110 Rodgau / Nieder-Roden. Die Postanschrift ist identisch mit dem Sitz. Aufgrund ihres Sitzes untersteht die Familie Jäger Stiftung der Stiftungsaufsicht des Landes Hessen.

Zeithorizont

Die Familie Jäger Stiftung – Mopani ist in ihrem Wirken nicht zeitlich befristet, sondern nach dem Willen des Stifters auf ewig konzipiert. Der Stifter widmet einen Teil seines Vermögens auf Dauer und unwiderruflich den durch die Satzung bestimmten gemeinnützigen Zwecken. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist daher auf die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks ausgerichtet. Die hiermit verbundenen Ideale sollen über den Tod des Stifters hinaus wirken, indem sie von den Organen wie auch den Projektpartnern der Stiftung aktiv weiter gelebt werden.

Geschäftsjahr der Familie Jäger Stiftung ist das Kalenderjahr. Auf diesen Zeitraum beziehen sich die Rechnungslegung und der Rechenschaftsbericht gegenüber der Aufsichtsbehörde und der Finanzverwaltung.

Stiftungsbeirat

Der Stiftungsbeirat berät und überwacht den Vorstand bei der Erfüllung seiner Pflichten.

Der Beirat berät den Vorstand, indem er mit ihm die Vergabe der Fördermittel an verschiedene Programme resp. Projekte konstruktiv diskutiert und sich dabei stets von der Maxime der Erfüllung des Stiftungszwecks leiten lässt. In diesem Kontext genehmigt der Beirat den vom Vorstand zu erstellenden jährlichen Wirtschaftsplan.

Der aus der Mitte des Beirats zu wählende Rechnungsprüfer kontrolliert die seitens des Vorstands vorgelegte Jahresrechnung (inklusive Rechenschaftsbericht) und erteilt über das Ergebnis dieser Prüfung einen Bestätigungsvermerk. Der Beirat stellt die vorliegende Jahresrechnung (inklusive Rechenschaftsbericht) vor deren Einreichung gegenüber den zuständigen Aufsichts- und Finanzbehörden per Mehrheitsbeschluss fest.

Auf Einladung des Vorstands tagt der Beirat turnusmäßig einmal jährlich am Sitz der Stiftung. Die Jahrestagung soll am Geburtstag von Cäcilia Jäger, dem 15. Mai eines jeden Jahres, oder innerhalb der darauffolgenden sechs Wochen stattfinden.

Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein Ehrenamt. Entsprechend stellen die Mitglieder ihre Zeit und ihre Expertise unentgeltlich zur Verfügung.

Vorsitzende des Stiftungsbeirats ist Frau Monika Heberer.

Vorstand

Das Amt eines Stiftungsvorstands wird von der Errichtung der Stiftung an ausschließlich und ehrenamtlich vom Stifter ausgeübt. Nach dem Tod des Stifters werden die Mitglieder des Vorstands vom Beirat gewählt und für einen Zeitraum von drei Jahren bestellt.

Der Vorstand ist für die Verwaltung der Stiftung verantwortlich. Er haftet für die Einhaltung des für Stiftungen relevanten Zivil- und Steuerrechts. Dem Vorstand obliegen die Anlage des Stiftungskapitals sowie die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und der daraus resultierenden Erträge.

Der Vorstand beschließt die konkrete Vergabe der Fördermittel. Ihm obliegt die Zustimmung zu den Vorschlägen der Projektpartner oder deren Ablehnung im Einzelfall. So­dann dokumentiert der Vorstand die geförderten Projekte für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr.

Der Vorstand führt Aufzeichnungen über die laufende Verwaltung des Stiftungsvermögens und legt hierüber Rechenschaft ab. Er erstellt einen Abschluss für Zwecke der Rechnungslegung gegenüber der Aufsichtsbehörde. Auch die Rechnungslegung gegenüber den zuständigen Finanzbehörden zwecks Beantragung der Befreiung von der Körperschaftsteuer und Erlangung eines Freistellungsbescheids aufgrund des ausschließlich gemeinnützigen Charakters der Stiftung obliegt dem Vorstand.

Der Vorstand unterrichtet die Aufsichtsbehörde und das Finanzamt regelmäßig über die Angelegenheiten der Stiftung.

Alleiniges Vorstandsmitglied ist der Stifter Dr. Bernd Jäger.