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Zustiftungen

Spenden in den Vermögensstock der Familie Jäger Stiftung (sogenannte Zustiftungen) sind uns herzlich willkommen!

Im Unterschied zu “normalen” Spenden sind Spenden in den Vermögensstock nicht zeitnah zu verausgaben, sondern – im Gegenteil – dem Stiftungskapital hinzuzufügen. Als Teil des Stiftungskapitals sind Zustiftungen von Gesetzes wegen in ihrem Wert dauerhaft zu erhalten. Während der zugestiftete Betrag in der Stiftung verbleibt, werden die Erträge, die mit diesem Kapital erwirtschaftet werden, Jahr für Jahr zur Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke der Stiftung – also zugunsten unserer Waisenkinder – ausgeschüttet. Dies entspricht dem nachhaltigen Selbstverständnis der Familie Jäger Stiftung, die als Stiftung bürgerlichen Rechts `auf ewig´ angelegt ist.

Damit Zustiftungen zur Erfüllung des gemeinnützigen Stiftungszweckes beitragen können, sind sie Ertrag bringend am Kapitalmarkt anzulegen. In Abstimmung zwischen Zustifter/-in und Stiftungsvorstand investie¬ren wir den zugestifte¬ten Betrag in einen oder mehrere Dividenden-orientier¬te(-n) Aktienfonds (ETF) und/oder in Einzelwerte am Aktienmarkt mit einer Renditeerwartung von mindestens 4 % p.a. Dabei achten wir auf eine angemessene Diversifikation der Anlage.

Steuerlich kann der Zustifter seine Zustiftung als sogenannte “Spende in den Vermögensstock einer Stiftung” über zehn Jahre verteilt absetzen.

Mit Ihrer Zustiftung können Sie auf Wunsch ein konkretes Projekt der Familie Jäger Stiftung dauerhaft und somit nachhaltig unterstützen. Ohne eine ausdrückliche Zweckbindung kommen die Erträge einer Zustiftung je nach Finanzbedarf allen Projekten unserer Stiftung zugute.

Falls Sie eine Zustiftung in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte direkt an den Stiftungsvorstand: Kontakt

Spendenkonto:

Kontoinhaber: Familie Jäger Stiftung
IBAN: DE89 7009 0500 0004 2586 81
BIC: GENODEF1S04 (Sparda-Bank München eG)
Verwendungszweck: Spende in den Vermögensstock, Anschrift der Spenderin/des Spenders