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Spenden

Spenden zugunsten unserer Waisenkinder sind uns herzlich willkommen!

Dies gilt für Spenden von Privatpersonen sowie von Unternehmen gleichermaßen.

Alle Projektpartner unserer Stiftung vor Ort in Lateinamerika engagieren sich ehrenamtlich, weshalb die Spenden ohne Abzug den Kindern und Jugendlichen in unseren Bildungsprojekten zugutekommen. Da auch das Engagement in Deutschland ausschließlich nach dem Ehrenamtsprinzip erfolgt, bewegen sich die Verwaltungskosten der Stiftung auf niedrigem Niveau und werden vom Stiftungsvorstand übernommen.

Jeder gespendete Euro fließt zu 100 % direkt in die Förderung unserer Waisenkinder in Lateinamerika.

Die Familie Jäger Stiftung zur Förderung von Waisenkindern in Lateinamerika - Mopani wurde vom Gründungszeitpunkt an seitens der deutschen Finanzverwaltung uneingeschränkt als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an uns sind daher aus Sicht der Spenderinnen und Spender steuerlich abzugsfähig.

Von Gesetzes wegen wird der Gemeinnützigkeitsstatus einer Stiftung durch das am Stiftungssitz zuständige Finanzamt im Rhythmus von drei Jahren geprüft. Letztmalig stellte das Finanzamt Offenbach am Main I mit Bescheid vom 16.02.2022 fest, dass die Familie Jäger Stiftung (Steuer-Nr. 35 250 54558) die gemeinnützigen Zwecke der Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung ein¬schließlich der Studentenhilfe sowie der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Abgabenordnung verfolgt.

Entsprechend bestätigt die Familie Jäger Stiftung in jeder einzelnen Spendenbescheinigung, dass die betreffende Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der gemeinnützigen Zwecke der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, sowie der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland verwendet wird.

Für Spenden bis zu einer Höhe von 300,– Euro ist ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt ausreichend. Als vereinfachter Nachweis gilt ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung bzw. ein Einzahlungsbeleg.

Unabhängig von der Spendenhöhe übersenden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung, wenn Sie uns bei der Überweisung Ihrer Spende unter `Verwendungszweck´ Ihre Privatanschrift (Hauptwohnsitz) mitteilen.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie zeitnah die gemeinnützigen Zwecke der Familie Jäger Stiftung. Nach dem gesetzlichen Gebot der zeitnahen Mittelverwendung ist jede Spende bis zum Ende des übernächsten Jahres nach ihrem Zufluss zu verwenden. Tatsächlich werden in der Familie Jäger Stiftung keine Spenden „gehortet“, sondern kommen den bedürftigen Kindern spätestens zwei bis drei Monate nach Eingang zugute.

Sofern Sie Fragen rund um das Thema Spenden oder zur steuerlichen Anerkennung der Familie Jäger Stiftung als gemeinnützige Organisation haben, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular direkt an den Stiftungsvorstand.

Spendenkonto:

Kontoinhaber: Familie Jäger Stiftung
IBAN: DE89 7009 0500 0004 2586 81
BIC: GENODEF1S04 (Sparda-Bank München eG)
Verwendungszweck: Spende, Anschrift der Spenderin/des Spenders