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Patenschaften

Auf Wunsch können Patenschaften für einzelne Waisenkinder übernommen werden. In diesem Fall werden die Spenden zweckgebunden zur Versorgung des jeweiligen Kindes verwendet.

Die Patin bzw. der Pate wird über die Lebensumstände des betreffenden Waisenkindes sowie über dessen persönliche und schulische Entwicklung regelmäßig informiert. Sofern gewünscht, kann unter Einbindung unserer Projektpartner ein Briefkontakt hergestellt werden.

Die ersten Patenschaften wurden zwischen drei Kindern und drei deutschen Spender(inne)n im Jahr 2020 geknüpft. Weitere Patenschaften folgten.

Die Gesamtkosten der Förderung eines Kindes belaufen sich auf ca. 60 Euro pro Monat. Sie umfassen die komplette Versorgung eines Kindes mit Nahrung, Kleidung, Medikamenten und Büchern sowie die Kosten des Wohnens, der Schulausbildung und der medizinisch-psychologischen Betreuung.

Eine Patenschaft kann mit einer monatlichen Spende per Dauerauftrag übernommen werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Spende zugunsten eines Waisenkindes quartalsbezogen oder (halb-)jährlich zu überweisen.

Die Patinnen und Paten erhalten eine jährliche Zuwendungsbestätigung über ihre fortlaufenden Zahlungen. Die Unterstützung einer Patenschaft ist ebenso wie eine Spende, die nicht zweckgebunden ist, nach den Regeln des deutschen Steuerrechts steuerlich absetzbar.

Bitte hinterlegen Sie bei jeder Spende für ein Patenkind unter Verwendungszweck das Stichwort Patenschaft, den Vor- und Nachnamen Ihres Patenkindes sowie Ihre Anschrift, damit wir Ihre Spende eindeutig zuordnen und Ihnen am jeweiligen Jahresende eine Spendenbescheinigung zusenden können.

Bei Interesse an einer Patenschaft wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular direkt an den Stiftungsvorstand.

Spendenkonto:

Kontoinhaber: Familie Jäger Stiftung
IBAN: DE89 7009 0500 0004 2586 81
BIC: GENODEF1S04 (Sparda-Bank München eG)
Verwendungszweck: Patenschaft, Vor- und Nachname des Patenkindes, Anschrift der Spenderin/des Spenders